Dies ist eine der am häufigsten gestellten Fragen – und die Antwort ist nicht ganz eindeutig:
Rechtliche Situation in Deutschland:
• Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen zusätzliche LED-Lichtleisten im öffentlichen Straßenverkehr nur verwendet werden, wenn sie über eine gültige ECE-Zulassung verfügen und vorschriftsmäßig am Fahrzeug montiert sind.
• LED-Lichtleisten ohne ECE-Zulassung dürfen auf öffentlichen Straßen nicht eingeschaltet werden und sind ausschließlich für den Einsatz im Gelände oder auf Privatgelände bestimmt.
• Während der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr sollte eine nicht zugelassene LED-Lichtleiste ausgeschaltet und – sofern vorgeschrieben oder empfohlen – mit einer Schutzabdeckung versehen sein.
Uneingeschränkt zulässige Einsatzbereiche:
• Privatgelände und Offroad-Strecken
• Land- und Forstwirtschaft
• Baustellen und Arbeitsbereiche
• Genehmigte Offroad-Wettbewerbe
• Verwendung als Arbeitsleuchte mit nach unten oder seitlich gerichtetem Flood-Lichtkegel
Empfehlung: Installieren Sie die LED-Lichtleiste mit einem separaten, eindeutig gekennzeichneten Schalter. Wenn die Lichtleiste nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, sollte sie auf öffentlichen Straßen stets ausgeschaltet und – falls vorhanden – mit der mitgelieferten Schutzabdeckung versehen werden. Viele Modelle werden bereits mit einer passenden Schutzabdeckung geliefert.